
Weibliche oder männliche Studierende mit der Staatsangehörigkeit eines anderen (nicht des deutschen) Staates bzw. ohne Staatsangehörigkeit (staatenlos), die ein Studium an einer deutschen Hochschule in einem bestimmten Fach durch eine bestandene Abschlussprüfung erfolgreich beendet haben.
Bei den ausländischen Hochschulabsolventen kann zwischen Bildungsausländer-Absolventen und Bildungsinländer-Absolventen unterschieden werden.
siehe: ausländische Studierende
Die Daten über Hochschulabsolventen werden für jeweils ein Prüfungsjahr erfasst und aufbereitet, weil Prüfungen i.d.R. sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester abgelegt werden können. Ein Prüfungsjahr umfasst ein Wintersemester und das nachfolgende Sommersemester.
