
Ausländische Studierende sind weibliche oder männliche Personen mit einer anderen als der deutschen Staatsangehörigkeit (oder Staatenlose), die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind.
Bei den ausländischen Studierenden kann zwischen Bildungsausländer- und Bildungsinländer-Studierenden unterschieden werden. Erstere sind männliche oder weibliche ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer ausländischen Schule erworben haben und/oder die im Ausland erworbenen schulischen Qualifikationen an einem deutschen Studienkolleg vervollkommnet haben. Bildungsinländer sind männliche oder weibliche ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Schule erworben haben oder in Deutschland eine Begabten- oder Eignungsprüfung - meistens an einer Hochschule - bestanden haben.
Als Jahreszahl der Studierenden gilt die Zahl der Studierenden des jeweiligen Wintersemesters, also Studierende 2010 sind die Studierenden des Wintersemesters 2009/2010.
