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Glossar
Hochschulen in Deutschland
Hochschulen dienen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und der Künste
durch Forschung, Lehre und Studium. Sie bereiten auf berufliche Tätigkeiten
vor, die die Erarbeitung und Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden
oder die Fähigkeit zur künstlerischen Gestaltung erfordern.
In der amtlichen Hochschulstatistik werden alle nach dem Recht eines Landes
in Deutschland anerkannten Hochschulen unabhängig von der Trägerschaft
(öffentliche oder private Hochschulen) erfasst. Die amtliche Hochschulstatistik
hat Hochschularten definiert, die in "Wissenschaft weltoffen" folgende
Gruppen umfassen:
WWO
Hochschularten |
Amtliche Statistik
Hochschularten |
| Universitäten u.ä. Hochschulen
(einschl. Kunst- und Musikhochschulen) |
Universitäten
Gesamthochschulen (bis Sommersemester 2002)
Pädagogische Hochschulen
Theologische/kirchliche Hochschulen
Kunst- und Musikhochschulen |
| Fachhochschulen |
Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen)
Verwaltungsfachhochschulen |
Diesen Hochschularten sind die einzelnen nach Hochschulschlüssel der
amtlichen Statistik ausgewiesenen Hochschulen zugeordnet.
Die Statistik zum Prüfungsjahr 2009 erfasst in Deutschland insgesamt 409 Hochschulen,
davon waren 126 Universitäten u.ä. Hochschulen, 51 Kunst- und Musikhochschulen,
232 Fachhochschulen einschl. Verwaltungsfachhochschulen.
Hinweise zu den Hochschularten der amtlichen Statistik:
- Zu den Universitäten zählen die Technischen Universitäten
und andere gleichrangige wissenschaftliche Hochschulen (außer Pädagogischen,
Theologischen und Gesamthochschulen).
- Gesamthochschulen umfassten Ausbildungseinrichtungen von wissenschaftlichen
und von Fachhochschulen, z.T. auch von Kunst- und Musikhochschulen. Seit dem
Wintersemester 2002/2003 werden sie nicht mehr gesondert, sondern ausschließlich
als Universitäten erfasst.
- Pädagogische Hochschulen sind überwiegend wissenschaftliche
Hochschulen mit Promotionsrecht. Sie bestehen nur noch in Baden-Württemberg
als selbständige Einrichtungen. In den übrigen Ländern sind
sie in Universitäten meistens als eigenständige Fakultäten
einbezogen.
- Theologische Hochschulen sind kirchliche sowie staatliche philosophisch-theologische
und theologische Hochschulen. Nicht dazu gehören die theologischen Fakultäten/Fachbereiche
der Universitäten.
- Kunst- und Musikhochschulen sind Hochschulen für bildende Künste,
Gestaltung, Musik, Schauspielkunst, Medien, Film und Fernsehen. Die Aufnahmebedingungen
unterscheiden sich oft von denen der Universitäten, da die Aufnahme der
Studierenden häufig aufgrund von Begabungsnachweisen oder Eignungsprüfungen
erfolgt.
- Fachhochschulen bieten eine stärker anwendungsbezogene Ausbildung
in Studiengängen für Ingenieure und für andere Berufe, vor
allem in den Bereichen Wirtschaft, Sozialwesen, Gestaltung und Informatik.
Das Studium ist kürzer als an Universitäten und ähnlichen Hochschulen.
- Die Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) und die Verwaltungsfachhochschulen
werden in der amtlichen Hochschulstatistik als getrennte Hochschularten ausgewiesen.
In der letzteren Gruppe sind diejenigen verwaltungsinternen Fachhochschulen
zusammengefasst, an denen Nachwuchskräfte für den gehobenen nichttechnischen
Dienst des Bundes und der Länder ausgebildet werden. Daneben bestehen
weiterhin behördeninterne Hochschulen, die anderen Hochschularten zugeordnet
sind.
Die Prüfungsstatistik kennt 2 weitere Hochschularten. Da bei einigen Hochschulabschlüssen
wie z.B. der Promotion die Absolventen nicht bis zum Zeitpunkt der Prüfung immatrikuliert sein
müssen, kann der Fall auftreten, dass Hochschule, an der sie zuletzt immatrikuliert waren,
nicht mehr existiert oder sie zuletzt im Ausland immatrikuliert waren. Die Fälle werden unter
"sonstige Hochschulen" oder "Hochschulen im Ausland" erfasst.
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